Mehr Gebäudeanteil. Mehr AfA. Weniger Steuern.
Das Finanzamt teilt Ihren Kaufpreis standardmäßig über die starre BMF-Arbeitshilfe auf - meist zu Ihrem Nachteil. Ein Einzelgutachten der DG Deutsche Gutachten AG weist den realen Wert Ihres Gebäudes nach und maximiert Ihre Abschreibung.
Was ein höherer Gebäudeanteil ausmacht
Beispiel: Kaufpreis 500.000 € - AfA 2 % - Steuersatz 42 %
Die individuelle Ersparnis hängt vom Objekt und vom persönlichen Steuersatz ab.
Warum die BMF-Arbeitshilfe das Finanzamt bevorzugt
Das hauseigene Berechnungstool der Finanzverwaltung arbeitet mit stark vereinfachten Standardwerten. In der Praxis führt dies systematisch zu einer Überbewertung des Grund und Bodens.
Unberücksichtigte Modernisierungen
Umfassende Sanierungen wie Dach, Heizung, Fenster oder Bäder erhöhen den Gebäudewert massiv. Das BMF-Tool bewertet Immobilien oft rein nach dem historischen Baujahr und vernichtet so Abschreibungspotenzial.
Pauschale Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte spiegeln oft nicht die reale Mikrolage wider. Besondere Grundstückszuschnitte, Erschließungsmängel oder Immissionen mindern den tatsächlichen Bodenwert - werden vom Finanzamt aber ignoriert.
Schematische Wertverteilung
Besonders in städtischen Ballungsräumen verzerrt das vereinfachte Sachwertverfahren der Finanzverwaltung das Verhältnis zwischen Grundstück und Gebäude radikal zugunsten des nicht abschreibbaren Anteils.
Der direkte Vergleich
Schützen Sie sich vor unnötigen Steuerverlusten.
| Kriterium | BMF-Arbeitshilfe (Finanzamt) | Gutachten (DG AG) |
|---|---|---|
| Wertermittlungsverfahren | Pauschales Standard-Schema | BFH-konformes Verkehrswertgutachten |
| Objektzustand & Sanierungen | Wird häufig vernachlässigt | Detaillierte Würdigung des Zustands |
| Grundstücks-Besonderheiten | Keine Berücksichtigung im Richtwert | Exakte Erfassung wertmindernder Faktoren |
| Ergebnis für Eigentümer | Hoher Bodenanteil = wenig AfA | Maximaler Gebäudeanteil = hohe AfA |
| Rechtliche Bindung | Kein Gesetz, nur Schätzung | Vom Finanzamt grundsätzlich anzuerkennen |
Warum das Finanzamt ein Gutachten akzeptieren muss
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt: Die Arbeitshilfe des BMF stellt lediglich ein vereinfachtes Schätzverfahren dar.
Legt der Steuerpflichtige ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen vor, das die individuellen Eigenschaften der Immobilie sachgerecht bewertet, ist diese Wertermittlung der steuerlichen Veranlagung zugrunde zu legen. Das Finanzamt darf das Gutachten nicht ohne konkrete fachliche Begründung ablehnen.
"Ein fachlich korrekt ausgearbeitetes Gutachten bricht die typisierende BMF-Arbeitshilfe und sichert dem Investor den korrekten AfA-Ansatz."
Rechtsschutz und Geld-zurück-Garantie
Eine plausibel begründete Kaufpreisaufteilung muss das Finanzamt anerkennen. Damit Sie absolute Sicherheit haben, sichern wir unsere Stellungnahmen doppelt ab:
- Rechtsschutz: Akzeptiert das Finanzamt die Aufteilung nicht, bestreiten wir gemeinsam den Rechtsweg.
- Geld-zurück-Garantie: Sollte der Ansatz dennoch scheitern, erstatten wir das Honorar.
In 4 Schritten zur maximalen Abschreibung
So kommen Sie unkompliziert zu Ihrem Gutachten.
Ersteinschätzung
Sie übermitteln uns unverbindlich die Basisdaten Ihrer Immobilie über unser Formular.
Kostenfreie Prüfung
Wir analysieren vorab, ob sich ein Gutachten bei Ihrem Objekt steuerlich lohnt.
Gutachtenerstellung
Unsere zertifizierten Gutachter arbeiten Ihre rechtssichere Stellungnahme aus.
Finanzamt einreichen
Sie legen das Gutachten Ihrer Steuererklärung bei und sichern sich die höhere AfA.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Überlassen Sie Ihre AfA nicht dem Zufall. Wir prüfen Ihr Objekt unverbindlich.