Offizieller Service der DG Deutsche Gutachten AG
Telefon: 0231 / 139704300
BFH-konform & Zertifiziert

Mehr Gebäudeanteil. Mehr AfA. Weniger Steuern.

Das Finanzamt teilt Ihren Kaufpreis standardmäßig über die starre BMF-Arbeitshilfe auf - meist zu Ihrem Nachteil. Ein Einzelgutachten der DG Deutsche Gutachten AG weist den realen Wert Ihres Gebäudes nach und maximiert Ihre Abschreibung.

Anerkannte Wertermittlung nach aktueller BFH-Rechtsprechung
Berücksichtigung von Sanierungen, Zustand & Mikrolage
100% kostenlose und unverbindliche Vorabprüfung
Jetzt kostenfrei prüfen lassen

Was ein höherer Gebäudeanteil ausmacht

Beispiel: Kaufpreis 500.000 € - AfA 2 % - Steuersatz 42 %

Boden 40%
Gebäude 60%
AfA-Basis (Gebäude) 300.000 €
Vorteil / Jahr 2.520 €
Vorteil / 10 Jahre 25.200 €

Die individuelle Ersparnis hängt vom Objekt und vom persönlichen Steuersatz ab.

Warum die BMF-Arbeitshilfe das Finanzamt bevorzugt

Das hauseigene Berechnungstool der Finanzverwaltung arbeitet mit stark vereinfachten Standardwerten. In der Praxis führt dies systematisch zu einer Überbewertung des Grund und Bodens.

Unberücksichtigte Modernisierungen

Umfassende Sanierungen wie Dach, Heizung, Fenster oder Bäder erhöhen den Gebäudewert massiv. Das BMF-Tool bewertet Immobilien oft rein nach dem historischen Baujahr und vernichtet so Abschreibungspotenzial.

Pauschale Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte spiegeln oft nicht die reale Mikrolage wider. Besondere Grundstückszuschnitte, Erschließungsmängel oder Immissionen mindern den tatsächlichen Bodenwert - werden vom Finanzamt aber ignoriert.

Schematische Wertverteilung

Besonders in städtischen Ballungsräumen verzerrt das vereinfachte Sachwertverfahren der Finanzverwaltung das Verhältnis zwischen Grundstück und Gebäude radikal zugunsten des nicht abschreibbaren Anteils.

Der direkte Vergleich

Schützen Sie sich vor unnötigen Steuerverlusten.

Kriterium BMF-Arbeitshilfe (Finanzamt) Gutachten (DG AG)
Wertermittlungsverfahren Pauschales Standard-Schema BFH-konformes Verkehrswertgutachten
Objektzustand & Sanierungen Wird häufig vernachlässigt Detaillierte Würdigung des Zustands
Grundstücks-Besonderheiten Keine Berücksichtigung im Richtwert Exakte Erfassung wertmindernder Faktoren
Ergebnis für Eigentümer Hoher Bodenanteil = wenig AfA Maximaler Gebäudeanteil = hohe AfA
Rechtliche Bindung Kein Gesetz, nur Schätzung Vom Finanzamt grundsätzlich anzuerkennen
Rechtshintergrund

Warum das Finanzamt ein Gutachten akzeptieren muss

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt: Die Arbeitshilfe des BMF stellt lediglich ein vereinfachtes Schätzverfahren dar.

Legt der Steuerpflichtige ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen vor, das die individuellen Eigenschaften der Immobilie sachgerecht bewertet, ist diese Wertermittlung der steuerlichen Veranlagung zugrunde zu legen. Das Finanzamt darf das Gutachten nicht ohne konkrete fachliche Begründung ablehnen.

"Ein fachlich korrekt ausgearbeitetes Gutachten bricht die typisierende BMF-Arbeitshilfe und sichert dem Investor den korrekten AfA-Ansatz."

100%
BFH-konforme Methodik
AG
Zertifizierte Sachverständige
0 €
Kostenfreie Erstprüfung
50 J.
Steuerliche Wirkung
Null Risiko für Sie

Rechtsschutz und Geld-zurück-Garantie

Eine plausibel begründete Kaufpreisaufteilung muss das Finanzamt anerkennen. Damit Sie absolute Sicherheit haben, sichern wir unsere Stellungnahmen doppelt ab:

  • Rechtsschutz: Akzeptiert das Finanzamt die Aufteilung nicht, bestreiten wir gemeinsam den Rechtsweg.
  • Geld-zurück-Garantie: Sollte der Ansatz dennoch scheitern, erstatten wir das Honorar.

In 4 Schritten zur maximalen Abschreibung

So kommen Sie unkompliziert zu Ihrem Gutachten.

1

Ersteinschätzung

Sie übermitteln uns unverbindlich die Basisdaten Ihrer Immobilie über unser Formular.

2

Kostenfreie Prüfung

Wir analysieren vorab, ob sich ein Gutachten bei Ihrem Objekt steuerlich lohnt.

3

Gutachtenerstellung

Unsere zertifizierten Gutachter arbeiten Ihre rechtssichere Stellungnahme aus.

4

Finanzamt einreichen

Sie legen das Gutachten Ihrer Steuererklärung bei und sichern sich die höhere AfA.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Finanzbehörde verpflichtet, eine qualifizierte Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs durch ein Gutachten zu berücksichtigen, sofern dieses sachgerecht begründet ist.

Oft ja. Da die AfA über Jahrzehnte geltend gemacht wird, führen bereits wenige Prozentpunkte mehr Gebäudeanteil über den Gesamtzeitraum zu einer Ersparnis im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Solange Ihr Steuerbescheid für das Jahr der Anschaffung noch nicht bestandskräftig ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann das Gutachten nachgereicht werden.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Überlassen Sie Ihre AfA nicht dem Zufall. Wir prüfen Ihr Objekt unverbindlich.